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- ambulante Pflege im Landkreis Wittmund

Beratungsbesuche

Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI – Fachkundige Beratung direkt bei Ihnen zuhause

Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI durch Pflegedienst Remmers – unkompliziert, fachkundig und direkt bei Ihnen zuhause. Für alle, die Pflegegeld erhalten.

Pflichtberatung wird zum persönlichen Mehrwert – wir kommen zu Ihnen

Wer Pflegegeld bezieht (ab Pflegegrad 2) und keinen ambulanten Pflegedienst nutzt, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen – gemäß § 37,3 SGB XI. Pflegedienst Remmers führt diese Besuche fachgerecht, unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand für Sie durch.

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Besuch pro Halbjahr vorgesehen, bei Pflegegrad 4 und 5 einer pro Quartal. Wir vereinbaren unkompliziert einen Termin, der zu Ihrem Alltag passt.

Gut zu wissen

So einfach geht's

In 3 Schritten zum Beratungsbesuch

1

Anspruch prüfen

Beziehen Sie Pflegegeld ab Pflegegrad 2 und nutzen keinen ambulanten Pflegedienst? Dann haben Sie Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche gemäß § 37,3 SGB XI.

2

Uns kontaktieren

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren unkompliziert einen Termin.

3

Beratungsbesuch zuhause

Unsere Pflegefachkraft kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen – für die Beratung und Qualitätssicherung direkt bei Ihnen zuhause.

4

Dokumentation & Weiterleitung

Wir dokumentieren den Besuch und leiten den Nachweis an Ihre Pflegekasse weiter – verlässlich und ohne bürokratischen Aufwand für Sie.

„Gesetzlich verpflichtet –bei uns unkompliziert und persönlich."

— Pflegedienst Remmers, Blomberg

Ab Pflegegrad 2

Kostenfrei – Abrechnung über Pflegekasse

Flexibler Terminservice

Dokumentation inklusive

Häufige Fragen

Alles zum Beratungsbesuch § 37,3 SGB XI

Sie haben Fragen zum Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.

Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI?

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Hausbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst. Er dient der Sicherung der häuslichen Pflegequalität und der Unterstützung pflegender Angehöriger. Pflegedienst Remmers führt diese Besuche fachkundig und ohne bürokratischen Aufwand für Sie durch.

Anspruch auf Beratungsbesuche haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen und keinen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege in Anspruch nehmen. Die Besuche sind für Pflegegeldempfänger kostenlos – die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal. Bei Versäumnis des Termins kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.

Für Pflegegeldempfänger entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse übernimmt die Vergütung direkt an den Pflegedienst. Sie müssen lediglich einen Termin mit uns vereinbaren – alles Weitere erledigen wir für Sie.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Beratungsbesuch vereinbaren –
wir kommen zu Ihnen.

Haben Sie Fragen zum Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Sprechen Sie uns einfach an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Pflegedienst Daniela Remmers  |  An der Eiche 4, 26487 Blomberg  |  Mo–Fr 8–17 Uhr  |  Notfall: 24/7